007. Im Beruf weiterbilden auf Kosten des Kindes ?
Nein, das Kind darf darunter nicht leiden. Der Fall: Eine unterhaltspflichtige Mutter gab ihren Job auf, um sich beruflich weiterzubilden. Sie konnte deshalb aber keinen Unterhalt mehr zahlen. Die Richter: Die Frau müsse sich in ihrer Freizeit um eine bessere berufliche Qualifikation kümmern. Dies dürfe nicht zu Lasten des Kindes gehen.
( OLG Düsseldorf: 5 UF 113/93 ) |