008. Wer darf Vaterschaftstest verlangen ?
Ein Mann zahlt seit Jahren Unterhalt für ein angeblich von ihm stammendes Kind. Dann hat er den Verdacht, dass ein Bekannter der wahre Vater ist. Doch er kann keine gerichtliche Überprüfung verlangen. Dieses Recht haben ausschließlich die Mutter oder das Kind.
( OLG Jena: 5 W 614/98 ) |