009. Arztfehler: Muss der 16 - jährige Vater zahlen ?
Die Frauenärztin untersucht ein 13-jähriges Mädchen, stellt dabei aber nicht fest, dass das Mädchen im dritten Monat schwanger ist. Nach der Geburt des Kindes will der 16-jährige Vater unter Hinweis auf den Arztfehler keinen Unterhalt zahlen. Doch er muss: Der Irrtum der Ärztin ist kein Grund für den Vater, die Unterhaltszahlungen zu verweigern.
( BGH: VI ZR 190/01 ) |