010. Kinder vernachlässigt: auf Unterhalt verzichten ?
Eine Frau lebt getrennt von ihrem Mann, einem Fernfahrer. Um das gemeinsame Kind kümmert sie sich kaum, obendrein betrügt sie ihren Mann, zum Teil auch in der Ehelichen Wohnung, mit einem anderen. Aufgrund dieses Verhaltens büßt sie zwar nicht automatisch den gesamten Unterhalt ein, hat jedoch nur Anspruch auf gekürzte Zahlungen.
( Amtsgericht Frankfurt/M.: 32 C 2403/96-48 ) |