011. Kündigen, obwohl kein neuer Job in Sicht ist ?
Ein geschiedener Vater, seinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, kündigt wegen innerbetrieblicher Konflikte, obwohl er keinen neuen Job in Aussicht hat. Damit hat er sich vorsätzlich leistungsunfähig gemacht und muss weiterhin Unterhalt zahlen. Denn er hätte sich zunächst um die Bereinigung der Konflikte bemühen müssen.
( OLG Hamm: 5 UF 73/96 ) |