006. Ständig ein wachsames Auge aufs Kind haben ?
Eine Mutter beobachtet nur " gelegentlich " aus dem Fenster ihre auf der Straße spielende Tochter. Damit hat sie ihre Aufsichtspflicht nicht erfüllt, wenn die Kleine Zeit genug hat, den Lack eines Autos zu zerkratzen. Die Eltern ( oder ihre Haftpflichtversicherung ) müssen zahlen.
( LG Lüneburg: 4 S 237/96 ) |