007. Das Kind unbeaufsichtigt im Schwimmbad ?
Die Tante nimmt ihre 4 - jährige Nichte mit ins Schwimmbad. Was fröhlich beginnt, endet tragisch: Sie lässt die Kleine kurze Zeit unbeaufsichtigt in einer angrenzenden Spielecke. Niemand bemerkt, als das Kind ins Becken stürzt und sich schwere Verletzungen zuzieht. Die Richter: Ein kleines Kind darf in der Nähe des Schwimmbeckens nicht aus den Augen gelassen werden, auch nicht für wenige Minuten !
( LG Mannheim: 2 O 274/96 ) |