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004 Familienrecht - Haftung

004. Wie sicher muss der Spielplatz sein ?

Ein 2 - jähriger verletzt sich schwer, als er von der Rutschentreppe eines öffentlichen Spielplatzes auf harten Steinboden fällt. Dafür muss die Kommune haften. Denn sie hätte mit solchen Vorfällen rechnen und weichen Sandboden unter der Treppe auftragen müssen.

( LG Lüneburg: 4 S 237/96 )


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