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Urteile Familienrecht -> Urteile Familienrecht - Haftung -> 005 Familienrecht - Haftung
005. Kinder mit brennenden Kerzen allein lassen ? Eltern ließen ihr Kind in einem Zimmer mit brennenden Kerzen allein zurück. Ein Brand war die Folge. Wegen grober Fahrlässigkeit haben sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der Hausratsversicherung. ( LG Stade: 3 S 38/97 )
Letzte Änderung am Montag, 22. Oktober 2018 um 00:01:43 Uhr.