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005 Familienrecht - Haftung

005. Kinder mit brennenden Kerzen allein lassen ?

Eltern ließen ihr Kind in einem Zimmer mit brennenden Kerzen allein zurück. Ein Brand war die Folge. Wegen grober Fahrlässigkeit haben sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der Hausratsversicherung.

( LG Stade: 3 S 38/97 )


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