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007 Familienrecht - Haftung

007. Muss Mutter dem Kind in den Lenker greifen ?

Ein 4 - jähriger fährt mit seinem Rad an ein parkendes Auto, obwohl die Mutter hinter ihrem Sprössling hergerannt ist. Anspruch auf Schadenersatz hat der Pkw - Halter jedoch nicht. Denn eine Verletzung der Aufsichtspflicht bestehe nicht, urteilten die Richter. Mann könne nicht verlangen, dass die Mutter stets den Lenker des Fahrrades ihres Kindes in Reichweite haben müsse, um im Notfall einzugreifen.

(LG München: 212 C 3930/98)


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