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006 Familienrecht - Haftung

006. Wie gut muss ein Gartenteich gesichert sein ?

Hinter seinem Teich hat ein Grundstüchseigentümer einen kleinen Teich angelegt. Den hat er durch dichte Bepflanzung " eingezäunt ". Als ein 2 - jähriger, unbemerkt von seiner Großmutter, hinter das Haus auf der anderen Straßenseite läuft, in den Teich fällt und dabei fast ertrinkt, ist der Eigentümer nicht haftbar zu machen. Er habe nicht damit rechnen müssen, dass sich kleine Kinder durch die dichte Bepflanzung dorthin " verlaufen " und deshalb auch auf weitergehende Sicherungsmaßnahmen verzichten können. Vielmehr, so die Richter, sei die Großmutter ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.

(OLG Hamm: 13 U 253/00)


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