001. Tarif - Erhöhungen kann die Firma streichen
Selbst wenn ein Arbeitgeber, der nicht tarifgebunden ist, den Angestellten jahrelang die tariflichen Lohnerhöhungen gezahlt hat, ist daraus kein Gewohnheitsrecht abzuleiten. Der Chef kann also jederzeit die Lohnerhöhung aussetzen.
( BArbG: 5 AZR 715/00 ) |