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001 Urteile Geld / Job

001. Tarif - Erhöhungen kann die Firma streichen

Selbst wenn ein Arbeitgeber, der nicht tarifgebunden ist, den Angestellten jahrelang die tariflichen Lohnerhöhungen gezahlt hat, ist daraus kein Gewohnheitsrecht abzuleiten. Der Chef kann also jederzeit die Lohnerhöhung aussetzen.

( BArbG: 5 AZR 715/00 )


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