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002 Urteile Geld / Job

002. Blanko unterzeichnete Verträge sind ungültig

Wenn z.Bsp. ein Versicherungsvertreter einen Kunden blanko unterschreiben lässt und dann sämtliche Eintragungen selbst vornimmt, kommt dadurch kein rechtsgültiger Vertrag zustande.

( BGH: IV ZR 306/97 )


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