010. Legales Druckmittel gegen den Ex - Chef
Wer kündigt, braucht seine Papiere, um sich woanders zu bewerben. Verweigert der Arbeitgeber die Herausgabe, kann man die Papiere per einstweiliger Verfügung ( Arbeitsgericht ) vom Gerichtsvollzieher abholen lassen.
( LArbG Berlin: 19 Ta 2126/ 01 ) |