022. Fristverträge im Paket sind verboten
Wenn ein Arbeitsvertrag mehrmals nacheinander befristet geschlossen wird, ist das in der Regel unzulässig. Vorteil für den Angestellten: der Vertrag gilt dann automatisch als unbefristet - mit ganz normalen Kündigungsfristen.
( BArbG: 7 A ZR 695/93 ) |