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022 Urteile Geld / Job

022. Fristverträge im Paket sind verboten

Wenn ein Arbeitsvertrag mehrmals nacheinander befristet geschlossen wird, ist das in der Regel unzulässig. Vorteil für den Angestellten: der Vertrag gilt dann automatisch als unbefristet - mit ganz normalen Kündigungsfristen.

( BArbG: 7 A ZR 695/93 )


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