014. Notdienste sind an Absprache gebunden
Wer sich aus der eigenen Wohnung ausgesperrt hat, erlebt oft eine böse Überraschung: Der Notdienst verlangt doppelt soviel wie am Telefon angekündigt. Als Verhaltensregel gilt: Zahlung zunächst verweigern. Der Notdienst muß dann entweder eine korrekte Rechnung schicken oder auf dem Rechtsweg seinen Wucherpreis eintreiben - und da hat er keine Chance.
( OLG Frankfurt/M.: 6 W 218/01 ) |