033. Der Chef bestimmt über die Arbeitszeit
Ein Firmenchef, der aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten und daher nicht mehr tarifgebunden ist, kann die wöchendliche Arbeitszeit bis zur gesetzlichen Grenze von 48 Stunden festlegen. Wichtig: Die Zustimmung des Betriebsrates braucht er dafür nicht.
( BAG: 1 ABR 8/01 ) |