026. Essengeld auch für Teilzeitkräfte
Teilzeitkräften, die 75% der vollen Arbeitszeit im Betrieb sind, darf der sonst übliche Essengeldzuschuss nicht verweigert werden. Denn genau wie Vollzeitkräften steht ihnen eine Mittagspause zu.
( BArbG: 10 AZR 714/00 ) |