StartseiteUrteile-Geld/Job

§

Görlitz-Aktuell:


World Wide Web http://jensreuschel.de


Urteile - Geld / Job ->
032 Urteile Geld / Job

032. Wer Schäden zu spät meldet, geht leer aus

Wer erst zwei Monate nach einem Einbruch in seine Wohnung die Liste der gestohlenen Gegenstände bei der Versicherung abgibt, bekommt keinen Schadenersatz. Denn die Liste muss unverzüglich (das heißt: in der Regel inerhalb eines Tages) vorgelegt werden.

( OLG Koblenz: 10 U 380/00 )


© Copyright 2000-2018 by www.jensreuschel.de


033-Urteile-Geld/Job
025-Urteile-Geld/Job
Sitemap