032. Wer Schäden zu spät meldet, geht leer aus
Wer erst zwei Monate nach einem Einbruch in seine Wohnung die Liste der gestohlenen Gegenstände bei der Versicherung abgibt, bekommt keinen Schadenersatz. Denn die Liste muss unverzüglich (das heißt: in der Regel inerhalb eines Tages) vorgelegt werden.
( OLG Koblenz: 10 U 380/00 ) |