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009 Urteile Nachbarschaftsrecht

009. Die Fichtenhecke meines Nachbarn ist 4 Meter hoch

Eindeutig zu viel: Sind Bäume unmittelbar an der Grundstücksgrenze als Hecke gepflanzt, dürfen sie nicht höher sein als 3 Meter. Der Eigentümer muss die Bäume stutzen. Weigert er sich, droht ihm ein Ordnungsgeld.

( LG Zweibrücken: 3 S 80/97 )


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