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003 Urteile Nachbarschaftsrecht

003. Mein Grundstück wird nachts mit Halogenlampen ausgeleuchtet

Man darf höchstens sein eigenes Grundstück beleuchten. Geziehltes Ausleuchten des Nachbar-Areals gilt dagegen als unzulässige Beeinträchtigung und Schikane. Der Nachbar muss die Lampen ausschalten, sonst riskiert er ein Busgeld von bis zu 250.000 Euro.

( LG Köln: 9 S 362/99 )


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