003. Mein Grundstück wird nachts mit Halogenlampen ausgeleuchtet
Man darf höchstens sein eigenes Grundstück beleuchten. Geziehltes Ausleuchten des Nachbar-Areals gilt dagegen als unzulässige Beeinträchtigung und Schikane. Der Nachbar muss die Lampen ausschalten, sonst riskiert er ein Busgeld von bis zu 250.000 Euro.