011. Muss man eine unverständliche Heizkostenabrechnung akzeptieren ?
Nein. Bekommt ein Mieter eine unverständliche Abrechnung zugeschickt, die von Abkürzungen und komplizierten Rechenoperationen nur so strotzt, kann er die Nachzahlung verweigern.
Rechtstipp : Zurückschicken und eine Frist setzen für eine nachvollziehbare Heizkostenabrechnung.
( AG Dortmund: 107 C 8704/03 ) |