StartseiteUrteile-Nachbarschaftsrecht

§

Görlitz-Aktuell:


World Wide Web http://jensreuschel.de


Urteile Nachbarschaftsrecht ->
Tipps zum Nachbarschaftsstreit

Streit mit dem Nachbarn : Was Sie wissen müssen

- § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches erlaubt zwar jedem Eigentümer einer Sache, damit "nach Belieben zu verfahren". Werden aber Dritte gestört, belästigt oder geschädigt, können sie auf Unterlassung klagen. ( § 1004 BGB )

- Dabei spielt es keine Rolle, ob der Eigentümer Schäden oder Störungen schuldhaft verursacht hat oder nicht.

- Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen will, muss tief in die Tasche greifen. Bei einem Streitwert von 1000 Euro entstehen Anwaltsgerichtskosten und Gerichtskosten von bis zu 800 Euro. In der zweiten Instanz wirds noch teurer.

- Rund 1,9 Mio Zivilprozesse werden jährlich allein vor Amts- und Landgerichten geführt. Ein großer Teil davon entfällt auf Streitigkeiten zwischen Nachbarn.

Wie Sie teure Gerichtskosten vermeiden

- Wesentlich günstiger als ein Prozess: Ein so genanntes Schiedsverfahren. Gerichtlich zugelassene und kontrollierte Schiedsleute vermitteln zwischen den Parteien. Die Gebühr: 30-50 Euro.

- Im Schiedsverfahren geht es nicht um Schuld oder Unschuld. Der Schiedsmann wägt die Interessen ab, bemüht sich um einen Vergleich.

- Bei einem Streitwert von bis zu 750 Euro sind Schiedsverfahren Vorschrift in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, im Saarland und Schleswig-Holstein. Erst, wenn sich die Kontrahenten nicht einigen, dürfen sie vor Gericht gehen.

- Adressen der Schiedsleute gibt es bei allen Amtsgerichten, Polizeidienststellen und in den Rechtsämtern der Stadt- und Gemeindeverwaltungen.

Zurück - Urteile Nachbarschaftsrecht


© Copyright 2000-2018 by www.jensreuschel.de


011-Urteile-Nachbarschaftsrecht
002-Urteile-Nachbarschaftsrecht
Sitemap