001. Zu dicht an der Grundstücksgrenze gebaute Garage
Ziel der Klage: Abriss
Entscheident für den Streitwert ist nicht der Wert der Garage, sondern die Höhe der Abrisskosten. Die betragen im Regelfall 1500, - €.
Prozesskosten: Gerichtsgebühren, eigener und gegnerischer Anwalt kosten insgesamt 1222,- €, die der Prozessverlierer zahlen muss.
Allerdings kommt es in vielen Fällen zum Vergleich: Die Garage bleibt stehen, der Kläger wird entschädigt. In diesem Fall richtet sich der Streitwert nach dem Wert des zu Unrecht beanspruchten Grundstücks. In guten Wohnlagen kann der durchaus z.Bsp. 10.000,- € betragen. Die Kosten des Rechtsstreites lägen dann bei stolzen 4988,- €. |