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002 Streit Kosten Nachbarn

002. Lärmbelästigung durch Partys

Ziel der Klage: Unterlassung

Soforthilfe gibt es zunächst kostenlos: Rufen Sie die Polizei, die die Party auflöst und bei wiederholter Belästigung sogar die Musikanlage einkassiert. Sind die Störer nicht zu belehren, können Sie als Mieter die Miete um rund 200,- € mindern. Dieser Betrag ist der Streitwert.

Prozesskosten: Sollte Ihr Vermieter die Mietminderung nicht akzeptieren, müsste er den Betrag einklagen. Die Kosten insgesamt: 339,- €.

Wenn Sie der Vermieter sind, können Sie die geminderte Miete natürlich auch vom Störer einfordern.


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