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013 Urteile Urlaubsrecht

013. Gepäckverlust: Die Fluggesellschaft ist fein raus !

Wenn die Fluggesellschaft es ablehnt, dass ein zu großer Koffer als Handgepäck mit an Bord gebracht werden darf, haftet sie nicht für den Verlust. Selbst dann nicht, wenn der Fluggast auf den wertvollen Inhalt ausdrücklich hingewiesen hat und die Fluggesellschaft behauptet, das Gepäck sei auf dem normalen Beförderungsweg absolut sicher. Abhilfe schaft nur eine schriftliche Deklaration als " besonders wertvoll ". Ansonsten beträgt die maximale Entschädigung 550,- €.

( OLG Köln: 22 U 137/04 )


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