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014 Urteile Urlaubsrecht

014. Vorverlegung der Reise: Sonderkündigung !

Wird eine Pauschalreise vorverlegt, kann der Fluggast den Reisevertrag fristlos kündigen und den bereits bezahlten Preis zurückfordern.

( LG München: 6 S 12501/03 )


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