StartseiteUrteile-UrlaubsrechtWas Ihnen Zusteht

§

Görlitz-Aktuell:


World Wide Web http://jensreuschel.de


Urteile Urlaubsrecht -> Was Ihnen Zusteht ->
001 Was Ihnen Zusteht

001. Wenn der Flieger sich verspätet

Wer wegen einer Verspätung 2 Stunden lang auf seinen Flieger für eine Kurzstrecke ( bis 1500 km, z.Bsp. München - Berlin ) warten muss, hat Anspruch auf freie Mahlzeiten und Getränke. Die Fluglinie muss außerdem mindestens 2 kostenlose Telefonate vom Flughafen ermöglichen. Bei Mittelstrecken-Flügen ( bis 3500 km, z.Bsp. Frankfurt - Ibiza ) gilt der gleiche Anspruch erst ab 3 Stunden, bei Langstrecken-Flügen ( ab 3500 km, z.Bsp. Hamburg - Dominikanische Republik ) ab 4 Stunden Verspätung. Bei einem unfreiwilligen Aufenthalt von 5 Stunden bekommen Passagiere die Hotelübernachtung bezahlt und können zudem ganz auf die Reise verzichten, wobei sie den kompletten Ticketpreis zurückverlangen können.


© Copyright 2000-2018 by www.jensreuschel.de


002-Was-Ihnen-Zusteht
Was Ihnen Zusteht
Sitemap