001. Wenn der Flieger sich verspätet
Wer wegen einer Verspätung 2 Stunden lang auf seinen Flieger für eine Kurzstrecke ( bis 1500 km, z.Bsp. München - Berlin ) warten muss, hat Anspruch auf freie Mahlzeiten und Getränke. Die Fluglinie muss außerdem mindestens 2 kostenlose Telefonate vom Flughafen ermöglichen. Bei Mittelstrecken-Flügen ( bis 3500 km, z.Bsp. Frankfurt - Ibiza ) gilt der gleiche Anspruch erst ab 3 Stunden, bei Langstrecken-Flügen ( ab 3500 km, z.Bsp. Hamburg - Dominikanische Republik ) ab 4 Stunden Verspätung. Bei einem unfreiwilligen Aufenthalt von 5 Stunden bekommen Passagiere die Hotelübernachtung bezahlt und können zudem ganz auf die Reise verzichten, wobei sie den kompletten Ticketpreis zurückverlangen können. |