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003 Urteile Verkehr

003. Nachträgliche Preiserhöhung ist unzulässig

Gängige Praxis bei Reiseveranstaltern: Sie erhöhen nachträglich die Preise, wenn sich z.Bsp. das Flugbenzin verteuert hat. Das ist ab sofort rechtswidrig, selbst wenn es so im Vertrag vereinbart ist.

( LG Hannover: 14 O 2251/00 )


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