003. Nachträgliche Preiserhöhung ist unzulässig
Gängige Praxis bei Reiseveranstaltern: Sie erhöhen nachträglich die Preise, wenn sich z.Bsp. das Flugbenzin verteuert hat. Das ist ab sofort rechtswidrig, selbst wenn es so im Vertrag vereinbart ist.
( LG Hannover: 14 O 2251/00 ) |