002. Falschparker werden sofort abgeschleppt
Beim Falschparken gilt in den meisten Städten Null-Tolleranz. Ein Auto, das z.Bsp. ohne Parkschein abgestellt wird, darf sofort abgeschleppt werden - selbst wenn niemand behindert wird.
( VGH Kassel: 11 UE 3450/95 )
Als Ausnahme gilt aber: Wer einen Zettel mit Telefonnummer hinter die Scheibe legt (Handy, Festnetz) und sofort seinen Wagen wegfahren kann, dem bleibt der Haken erspart.
( VerwG Hamburg: 20 VG 1030/01 ) |