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002 Urteile Verkehr

002. Falschparker werden sofort abgeschleppt

Beim Falschparken gilt in den meisten Städten Null-Tolleranz. Ein Auto, das z.Bsp. ohne Parkschein abgestellt wird, darf sofort abgeschleppt werden - selbst wenn niemand behindert wird.

( VGH Kassel: 11 UE 3450/95 )

Als Ausnahme gilt aber: Wer einen Zettel mit Telefonnummer hinter die Scheibe legt (Handy, Festnetz) und sofort seinen Wagen wegfahren kann, dem bleibt der Haken erspart.

( VerwG Hamburg: 20 VG 1030/01 )


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