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005 Urteile Verkehr

005. Richter liefern eine Wasserdichte Ausrede

Wer im Auto nach einer heruntergefallenen Zigarette greift, hat bisher nie Geld von der Versicherung bekommen, wenn es dadurch zum Unfall kam. Jetzt gilt: Wer reflexartig nach einer Zigarette greift, ist versichert. Denn Reflexe sind eine menschliche Schwäche - keine grobe Fahrlässigkeit.

( OLG Dresden: 3 U 468/01 )


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