005. Richter liefern eine Wasserdichte Ausrede
Wer im Auto nach einer heruntergefallenen Zigarette greift, hat bisher nie Geld von der Versicherung bekommen, wenn es dadurch zum Unfall kam. Jetzt gilt: Wer reflexartig nach einer Zigarette greift, ist versichert. Denn Reflexe sind eine menschliche Schwäche - keine grobe Fahrlässigkeit.
( OLG Dresden: 3 U 468/01 ) |