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022 Urteile Verkehr

022. Mitschuld der Autofahrer

Ein Kind fährt mit dem Rad bei Rot über die Straße und wird von einem Auto angefahren. Obwohl der Pkw-Fahrer keine Schuld hat, kommt er nicht ungeschoren davon. Aufgrund der Betriebsgefahr, die von seinem Wagen ausgeht, haftet der Mann für 40% des Schadens.

( OLG Celle: 14 U 117/00 )


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