022. Mitschuld der Autofahrer
Ein Kind fährt mit dem Rad bei Rot über die Straße und wird von einem Auto angefahren. Obwohl der Pkw-Fahrer keine Schuld hat, kommt er nicht ungeschoren davon. Aufgrund der Betriebsgefahr, die von seinem Wagen ausgeht, haftet der Mann für 40% des Schadens.
( OLG Celle: 14 U 117/00 ) |