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006 Urteile Verkehr

006. Besser kein fremdes Auto wegschieben

Wer aussteigt, um ein im Weg stehendes fremdes Auto wegzuschieben, tut im Prinzip nichts Unrechtes. Wenn dabei aber etwas beschädigt wird, muss das die eigene Autohaftpflichtversicherung ersetzen. Die zahlt zwar, aber der Schadenfreiheitsrabat ist weg.

( LG Düsseldorf: 23 S 162/99 )


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