006. Besser kein fremdes Auto wegschieben
Wer aussteigt, um ein im Weg stehendes fremdes Auto wegzuschieben, tut im Prinzip nichts Unrechtes. Wenn dabei aber etwas beschädigt wird, muss das die eigene Autohaftpflichtversicherung ersetzen. Die zahlt zwar, aber der Schadenfreiheitsrabat ist weg.
( LG Düsseldorf: 23 S 162/99 ) |