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001 Urteile Verkehr

001. Geister - Radler haften für Unfälle ganz alleine

Wer mit dem Fahrrad den Radweg auf der falschen Straßenseite benutzt, bekommt bei einem Unfall kein Geld. Selbst dann nicht, wenn er selbst auf der Vorfahrtsstraße ist und ein PKW aus der Seitenstraße kommt.

( OLG Celle: 14 U 89/98 )


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