007. Auffahrunfall in der Waschstraße
Wenn der Kunde einer Waschstraße so stark bremst, dass das nachfolgende Auto auffährt, haftet er nicht selbst, sondern der Betreiber der Waschstraße. Der muss nämlich unter allen Umständen verhindern, dass so ein Unfall überhaupt passieren kann.
( AG Celle: 12 C 601/99 ) |