013. Zuruf mit fatalen Folgen
Wer einem Kleinkind auf der gegenüberliegenden Straßenseite zuruft, macht womöglich einen folgenschweren Fehler. Wenn sich das Kind dann nämlich losreißt, plötzlich über die Straße läuft und einen Unfall erleidet, haftet man als Erwachsener für die Verletzungen des Kindes. In einem Fall wurde dem Kind sogar über 3000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
( OLG Hamm: 27 U 22/97 ) |