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014 Urteile Verkehr

014. Polizei als Geisterfahrer

Wer rechts abbiegt, muss vorher in beide Richtungen schauen, um sich zu überzeugen, dass ihm auf der eigenen Spur kein Streifenwagen der Polizei als Geisterfahrer entgegenkommt. Denn bei einer eventuellen Kollision haftet nicht die Polizei, sondern der Abbieger. Und zwar zu 100% für die Schäden an beiden Fahrzeugen.

( LG Coburg: 23 O 196/01 )


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