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015 Urteile Verkehr

015. Wer dreimal rast, dem traut man nicht

Wer in kurzer Zeit dreimal als Raser erwischt wird, bekommt Fahrverbot. Das gilt selbst dann, wenn der Fahrer Fuhrunternehmer und daher beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist. Es spielt keine Rolle, ob er für diese Zeit einen Aushilfsfahrer findet oder nicht.

( OLG Frankfurt/M.: 2 Ws B 450/01 OWi )


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