015. Wer dreimal rast, dem traut man nicht
Wer in kurzer Zeit dreimal als Raser erwischt wird, bekommt Fahrverbot. Das gilt selbst dann, wenn der Fahrer Fuhrunternehmer und daher beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist. Es spielt keine Rolle, ob er für diese Zeit einen Aushilfsfahrer findet oder nicht.
( OLG Frankfurt/M.: 2 Ws B 450/01 OWi ) |