016. Unbemerkt Steuern fürs Auto abgebucht
Wer übersieht, dass die Kfz - Steuern für ein längst verkauftes Auto weiter abgebucht werden, hat kein Recht auf Erstattung. Erst wenn man dem Finanzamt den neuen Besitzer mitteilt, endet die Steuerpflicht.
( BFH: VII B 23/01 ) |