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016 Urteile Verkehr

016. Unbemerkt Steuern fürs Auto abgebucht

Wer übersieht, dass die Kfz - Steuern für ein längst verkauftes Auto weiter abgebucht werden, hat kein Recht auf Erstattung. Erst wenn man dem Finanzamt den neuen Besitzer mitteilt, endet die Steuerpflicht.

( BFH: VII B 23/01 )


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