024. Nach sechs Monaten keine Ansprüche mehr
Ein Vermieter verlangt von einem Ex-Mieter mehr als sechs Monate nach dessen Auszug aus der Wohnung Geld für unterbliebene Schönheitsreparaturen - vergeblich. Denn solche Ansprüche sind nach einem halben Jahr verjährt, der Vermieter sieht keinen Cent.
( OLG Koblenz: 9 U 1480/00 ) |