011. Ich will mit meinem Freund Schluss machen. Da ich allein im Mietvertrag stehe: kann ich ihn einfach vor die Tür setzen ?
Ihr Lebensgefährte ist als Untermieter einzustufen. Auch wenn kein schriftlicher Untermietvertrag vorliegt, gilt der Lebensgefährte bei Beteiligung an den Mietkosten und Betriebskosten rechtlich als Untermieter. Ihr Lebensgefährte ist grundsätzlich immer auf Sie als Hauptmieter angewiesen. Wenn Sie die Wohnung kündigen, hat der Untermieter kein Recht, weiterhin in der Wohnung zu bleiben. Sie als Hauptmieter können das Untermietverhältnis jederzeit lösen und eine Räumungsklage gegen Ihren Lebensgefährten einbringen. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Aufrechterhaltung der Wohngemeinschaft für Sie nicht zumutbar ist ( z.Bsp. ständige Streitigkeiten ). |