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014 Verlobung geplatzt

014. Zu unserer Verlobung haben wir teure Geschenke bekommen. Doch aus der Hochzeit wird nichts. Muss ich meine Geschenke zurückgeben ?

Ein vom Verlöbnis zurücktretender Verlobter hat dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie Dritten den Schaden zu ersetzen, der dadurch entstanden ist, dass diese in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Wenn es einen Rücktrittsgrund gibt, ist dies eine Frage des Einzelfalles. Hatte der zurücktretende Verlobte einen wichtigen Grund, die Verlobung zu lösen, so tritt eine Ersatzpflicht nicht ein. Ein Beispiel hierfür ist das Fremdgehen durch den Partner.


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