019. Nach zweijähriger Verlobung wollten wir endlich heiraten. Aber mein Verlobter hat einen Rückzieher gemacht. Kann ich Schadenersatz von ihm fordern ?
Das können Sie, wenn Sie Aufwendungen in Erwartung einer Ehe gemacht haben. Ein Ersatzanspruch besteht nicht, wenn der von dem Verlöbnis Zurücktretende durch einen " wichtigen Grund " zu diesem Schritt veranlasst wurde - etwa, weil der andere ihn betrogen hat. |