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002 Urteile Nachbarschaftsrecht

002. Mein Nachbar stellt seine Mülltüten im Hausflur ab

Das ist verboten. Der Hausflur ist nämlich eine Gemeinschaftsfläche, die die Hausbewohner nur begrenzt für eigene Zwecke nutzen dürfen. Der Nachbar muss seine Mülltüten in seiner Wohnung aufbewahren. Hält er sich nicht daran, riskiert er ein Busgeld.

( OLG Düsseldorf: 3 WX 88/96 )


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