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015. Einreisebestimmungen verschwiegen: Geld zurück !

Bei einer Last - Minute - Reise muss das Reisebüro seine Kunden auf geltende Reisepass-Bestimmungen hinweisen ( z.Bsp. mindestens sechs Monate Gültigkeit des Passes ). Dies gilt selbst dann, wenn laut Allgemeiner Geschäftsbedingungen und bei regulären Buchungen der Kunde selbst für die Einhaltung der Bestimmungen verantwortlich ist. Bei unterlassener Information muss das Reisebüro für die Mehrkosten ( Ersatzpass, Flug mit Linienmaschine ) aufkommen.

( LG Frankfurt: 2/24 S 342/00 )


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