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001 Urteile Wohnrecht

001. Druckmittel gegen schlampige Vermieter

Wenn der Vermieter schäden in der Wohnung nicht beseitigt, kann der Mieter eine Firma beauftragen. Er muss allerdings dem Vermieter eine Frist für die Reparatur setzen. - Zum Beispiel 14 Tage, aber mit exaktem Ablaufdatum .

( KG Berlin: 8 U 4583/99 )


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