003. Als Mieter hat man das Hausrecht
Das Hausrecht erstreckt sich auch auf Treppenhaus und Vorräume. Man darf zum Beispiel jemanden hinauswerfen, der sich unberechtigt Zutritt verschafft. Geht er nicht freiwillig, darf man ihn hinausdrängen.
( OLG Düsseldorf: 22 U 17/97 ) |