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002 Urteile Wohnrecht

002. Hellhörige Wohnung braucht keinen Teppich

Trittgeräusche sind einer der häufigsten Streitpunkte unter Nachbarn. Aber: Kein Mieter kann verpflichtet werden, einen Teppich zu legen. Denn er ist für Mängel im Haus nicht verantwortlich.

( OLG Düsseldorf: 9 U 218/96 )


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