002. Hellhörige Wohnung braucht keinen Teppich
Trittgeräusche sind einer der häufigsten Streitpunkte unter Nachbarn. Aber: Kein Mieter kann verpflichtet werden, einen Teppich zu legen. Denn er ist für Mängel im Haus nicht verantwortlich.
( OLG Düsseldorf: 9 U 218/96 ) |