013. Darf man die Wohnung einrichten, wie man will ?
Viele meinen, da kann Ihnen niemand Vorschriften machen. Irrtum. Der Vermieter hat ein Wörtchen mitzureden. Zum Beispiel: Sie wollen die Einbauküche ersetzen. Aber ohne weiteres dürfen Sie das nicht. Denn die Einbauküche gilt als Zubehör des Hauses. Ein Auswechseln währe ein Umbau.
( LG Berlin: 62 S 115/96 )
Dafür brauchen Sie die Genehmigung des Vermieters. |