011. Windkraftanlagen dürfen Schatten werfen
Jeder Hauseigentümer kann den Betrieb einer benachbarten Windkraftanlage untersagen lassen. Allerdings nur, wenn die " Mühle " mindestens 30 min pro Tag Schatten auf das eigene Grundstück wirft.
( VerwG Mainz: 3 K 263/01 ) |